Herzlich Willkommen!
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Kosten und Finanzierung

Der Anspruch auf Heilpädagogische Förderung ist in den Sozialgesetzbüchern VIII,  IX und XII geregelt. Nach gestelltem Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch das zuständige Sozial- oder Jugendamt für bestimmte Leistungen erfolgen. Voraussetzung ist in der Regel ein fachärztliches Gutachten. Natürlich ist es auch möglich, die Förderung Ihres Kindes sowie alle Beratungsleistungen privat zu finanzieren.

Bei Fragen bin ich Ihnen gerne behilflich!

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